Wie erfolgt eine Bewerbung?

Eine Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal. Das Bewerbungsportal wird auf dieser Homepage rechtzeitig vor Beginn eines Verfahrens für eine Registrierung und anschließende Bewerbung freigeschaltet.
Öffentliche Schulen aller Schulformen sowie genehmigte Ersatzschulen (§ 100 ff, SchulG NRW) in NRW können sich um den Schulentwicklungspreis Gute gesunde Schule bewerben.
Das Bewerbungsverfahren verläuft in drei aufeinander aufbauenden Bewerbungsphasen, denen eine kurze Abfrage der Teilnahmevoraussetzungen vorangestellt ist.
Als Teilnahmevoraussetzungen werden die zu erfüllenden Grundlagen von Sicherheit und Gesundheit, wie z.B. eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung, die Bestellung von Beauftragten und die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe abgefragt. Nach Abgabe der Teilnahmevoraussetzungen durch die Schulleitung (über das Bewerbungsportal) wird automatisch der Phase 1 - Fragebogen zur Bearbeitung freigeschaltet.
Durch Beantwortung des Phase 1 - Fragebogens geben Bewerberschulen dann einen Überblick zum aktuellen Stand ihrer guten gesunden Schulentwicklung. Die Fragen sind in sechs inhaltlich-thematische Fragenblöcke von je ca. 10-20 Fragen aufgeteilt. Die Beantwortung bzw. Einschätzung zu den unterschiedlichen Fragen und Aussagen erfolgt anhand einer 4-stufigen Skala. Nach Abgabe durch die Schulleitung (über das Bewerbungsportal) erfolgt umgehend eine Auswertung. Erreicht eine Schule auf Basis der Auswertung die nächste Phase des Bewerbungsverfahrens, wird automatisch, nach der Abgabe (Phase 1 - Fragebogen), der nächste Bereich (Phase 2 - Dokumente und Schulentwicklungsvorhaben) im Bewerbungsportal freigeschaltet.
In Phase 2 - Dokumente und Schulentwicklungsvorhaben werden die Angaben aus dem Phase 1 - Fragebogen durch grundlegende Konzepte sowie schriftliche Erläuterungen belegt und weiter konkretisiert. Die Bewerbung erfolgt in dieser Phase durch entsprechenden Datei-Upload und Angaben (Ankreuzoptionen und Freitextfelder) zu zwei ausgewählten Schulentwicklungsvorhaben. Das Schulprogramm ist dabei das grundlegende Dokument, um das schulische Verständnis als gute gesunde Schule, die Ausrichtung und Umsetzung der gemeinsamen Schulentwicklungsarbeit sowie die damit verbundene Qualitätssicherung zusammenfassend darzustellen. Der weiteren Konkretisierung dienen Konzepte und/oder Erläuterungen, welche zentrale Faktoren für eine nachhaltige, gelingende Umsetzung guter gesunder Schulentwicklung in den Fokus nehmen. Dazu gehören beispielsweise die schulischen Grundsätze eines salutogenen Leitungshandelns, gemeinsame Grundsätze für gelingende Information und Kommunikation sowie die schulischen Strukturen und Prozesse zur effektiven Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung. Dies gibt jeder Schule die Möglichkeit mit ihrer Bewerbung individuelle Besonderheiten ihrer gelingenden guten gesunden Schulentwicklung hervorzuheben. Die Angaben zu aktuellen Schulentwicklungsschwerpunkten bzw. Schulentwicklungsvorhaben stellen den Bezug zwischen konzeptioneller Grundlage und aktueller Schulpraxis her. Die Abgabe der Phase 2 - Dokumente und Schulentwicklungsvorhaben durch die Schulleitung (über das Bewerbungsportal) muss spätestens bis zur festgelegten Bewerbungsfrist erfolgen. Im Anschluss erfolgt dann die Sichtung und Bewertung aller abgegebenen Bewerbungen. Dies erfordert einen entsprechenden Zeitumfang, sodass eine Rückmeldung an die Bewerberschulen dementsprechend erst nach einigen Wochen erfolgen kann.
Ein tatsächlicher Einblick in die gelebte Praxis erfolgt durch den Schulbesuch mit Rundgang und Gespräche mit Mitgliedern der Schulgemeinschaft in Phase 3. Dies ergänzt die bis dahin ausschließlich schriftliche Bewerbung und vervollständig diese zu einem Gesamtbild von der Bewerberschule.
Die Bewertung bzw. Auswertung führt für Bewerberschulen nach jeder Bewerbungsphase zur Fortsetzung (bzw. nach Phase 3 zur Auszeichnung) oder zum Ausscheiden im jeweils aktuellen Verfahren. Die Kriterien der standardisierten Bewertungsleitfäden orientieren sich an dem DGUV Fachkonzept „Mit Gesundheit gute Schulen entwickeln“ und den dort beschriebenen zentralen Prinzipien guter gesunder Schulentwicklung.
Den Preisträgerschulen ist es gelungen, die Qualität bzw. die herausragenden Besonderheiten ihrer guten gesunden Schulentwicklung in allen drei Phasen überzeugend und kohärent darzustellen. Sie haben dabei deutlich gemacht, was und wie sie gemeinsam (er)arbeiten und gleichzeitig warum bzw. wofür sie dies tun.
Höhepunkt jedes Schulentwicklungspreises ist die abschließende Festveranstaltung zur Wertschätzung und Verbreitung der erfolgreichen und engagierten Arbeit guter gesunder Schulen in NRW. Im feierlichen Rahmen erhalten die Preisträgerschulen ihre Auszeichnung, die pro Schule mit einer Prämie in Höhe von bis zu 15.000 Euro verbunden ist. Diese setzt sich aus einem Grundbetrag von 5.000 Euro, plus 10 Euro pro Schülerin bzw. Schüler (max. 15.000 Euro) zusammen.