Wie erfolgt eine Bewerbung?
Öffentliche Schulen aller Schulformen sowie genehmigte Ersatzschulen (BASS online: § 100 ff, SchulG NRW) in NRW können sich um den Schulentwicklungspreis Gute gesunde Schule bewerben. Eine Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal. Das Bewerbungsportal wird auf dieser Webseite zu Beginn eines Verfahrens für eine Registrierung und anschließende Bewerbung freigeschaltet. Die jeweilige Abgabefrist für eine Bewerbung wird ebenfalls mit Beginn eines Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben. Ein Bewerbungszeitraum umfasst ca. 3 Monate (ohne Ferienzeiten). Die Registrierung der Schule sowie die Abgabe einer Bewerbung muss durch die Schulleitung erfolgen. Beim Erstellen und Bearbeiten einer Bewerbung im Bewerbungsportal kann die Schulleitung sich durch ein Bewerbungsteam unterstützen lassen.
Eine vollständige Bewerbung setzt sich zusammen aus:
- einer Abfrage zu Grundlagen von Sicherheit und Gesundheit
- einer Auskunft zum aktuellen Stand der guten gesunden Schulentwicklung anhand eines Fragebogens sowie
- einer ergänzenden Dokumentation in einem Upload-Bereich.
Zu den Grundlagen von Sicherheit und Gesundheit zählen eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung, die Bestellung von Beauftragten, die Dokumentation des Unfallgeschehens, die Durchführung von Unterweisungen sowie die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe. Diese Grundlagen werden als Voraussetzung für die Teilnahme am Schulentwicklungspreis Gute gesunde Schule verstanden. Daher wird erst nach Abgabe dieser Angaben im Bewerbungsportal, durch die Schulleitung, automatisch der Fragebogen zum aktuellen Stand der guten gesunden Schulentwicklung für eine Bearbeitung freigeschaltet.
Durch Beantwortung des sich anschließenden Fragebogens geben Schulleitungen und ihre Bewerbungsteams einen Überblick zum aktuellen Stand ihrer guten gesunden Schulentwicklung. Die Fragen sind inhaltlich in sechs Bereiche (orientiert an den Inhaltsbereichen des Referenzrahmens Schulqualität NRW) mit je ca. 10-20 Fragen aufgeteilt. Diese werden anhand mehrstufiger Skalen beantwortet. Nach Abgabe des Fragebogens, im Bewerbungsportal, durch die Schulleitung, erfolgt umgehend eine Auswertung. Bei einem positiven Ergebnis wird der Upload-Bereich der Bewerbung freigeschaltet. Das Bewerbungsverfahren endet an dieser Stelle, wenn die Auswertung des Fragebogens ergibt, dass das erforderliche Ergebnis nicht erreicht wurde.
Im Upload-Bereich werden die Antworten zu den sechs Bereichen des Fragebogens durch Dokumente ergänzt. Zu jedem Bereich ist der Upload von einem oder mehreren Dokumenten möglich. Inhalt und Umfang der Dokumente sind jeweils vorgegeben. Eine Orientierung zu den Inhalten finden Sie ebenfalls auf dieser Webseite unter „Bewerbungsinhalte“. Durch eine kurze Darstellung von zwei konkreten Schulentwicklungsvorhaben wird die Entwicklung hin zu einer guten gesunden Schule beispielhaft verdeutlicht. Die Abgabe der Dokumentation, im Bewerbungsportal, durch die Schulleitung, muss innerhalb der benannten Bewerbungsfrist erfolgen. Die Dokumentation vervollständigt die Bewerbung, sodass schließlich eine aussagekräftige und individuelle Schuldarstellung vorliegt.
Durch eine vollständige Bewerbung sollen das individuelle Grundverständnis als gute gesunde Schule und die damit verbundenen Maßnahmen zur Umsetzung und Qualitätssicherung herausgestellt werden.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle eingereichten, vollständigen Bewerbungen gesichtet und ausgewertet.
Diese Auswertung führt zur Auswahl von Schulen, die anschließend durch ein Team der Unfallkasse NRW besucht werden. Für die anderen Schulen endet das Bewerbungsverfahren an dieser Stelle.
Im Rahmen der Schulbesuche findet zunächst ein Gespräch mit dem Schulleitungsteam statt, dem ein Rundgang und ein anschließendes Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der gesamten Schulgemeinschaft folgen. Gesprächsgrundlage ist die zuvor eingereichte Bewerbung. Die Gesprächsführung erfolgt einheitlich auf Basis eines Leitfadens. Nach Abschluss und Bewertung aller Schulbesuche erfolgt die Auswertung und Auswahl der Preisträgerschulen.
Die Bewertung im Rahmen des gesamten Bewerbungsverfahrens basiert auf standardisierten Kriterien, die sich am DGUV Fachkonzept „Mit Gesundheit gute Schulen entwickeln“ und den dort beschriebenen zentralen Prinzipien guter gesunder Schulentwicklung orientieren. Das Team der Unfallkasse NRW wird im Gesamtprozess der Umsetzung und Weiterentwicklung des Schulentwicklungspreises Gute gesunde Schule durch die Hochschule Bochum (FB Angewandte Gesundheitswissenschaften) beraten und unterstützt.
Den Preisträgerschulen ist es gelungen, die Qualität als Besonderheit ihrer guten gesunden Schulentwicklung herauszustellen und deren Wirkung für die Schulgemeinschaft erlebbar zu machen. Sie haben insgesamt deutlich gemacht, was und wie sie gemeinsam (er)arbeiten sowie warum bzw. wofür sie dies tun.
Höhepunkt jedes Schulentwicklungspreises ist die abschließende Preisverleihung zur Wertschätzung und Verbreitung der erfolgreichen und engagierten Arbeit guter gesunder Schulen in NRW. Im feierlichen Rahmen erhalten die Preisträgerschulen ihre Auszeichnung, die pro Schule mit einer Prämie in Höhe von bis zu 15.000 Euro verbunden ist. Diese setzt sich aus einem Grundbetrag von 5.000 Euro, plus 10 Euro pro Schülerin bzw. Schüler (max. 15.000 Euro) zusammen.